WTA-Beschluss: Tennisspielerinnen müssen sich Geschlechtstest unterziehen

WTA führt verpflichtende Geschlechtstests für Tennisspielerinnen ein

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Die Vereinigung der professionellen Tennisspielerinnen (WTA) hat bekannt gegeben, dass Tennisspielerinnen sich künftig einem verpflichtenden Geschlechtstest unterziehen müssen. Diese Entscheidung wurde der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt und ist Teil der aktualisierten Teilnahmebedingungen der WTA.

In ihrer Mitteilung betont die WTA, dass sie sich der Sensibilität und Komplexität des Themas bewusst sei:

Die WTA ist sich bewusst, dass es sich hierbei um ein sensibles und komplexes Thema handelt und verpflichtet sich, alle Spielerinnen mit Würde zu behandeln und die Richtlinie auf respektvolle und umsichtige Weise umzusetzen.

Der Test wird durch ein einmaliges Screening auf das SRY-Gen nachgewiesen, das auf dem Y-Chromosom liegt und für die Entwicklung männlicher Geschlechtsmerkmale entscheidend ist. Die Durchführung kann entweder durch Wangenabstrich, Blut- oder Speichelprobe erfolgen.

Diese neue Richtlinie tritt am Dienstag in Kraft. Zuvor durften Transgender-Frauen an WTA-Turnieren teilnehmen, wenn sie ihr Geschlecht als weiblich angegeben und einen gesenkten Testosteronspiegel über einen Zeitraum von zwei Jahren nachgewiesen hatten. Aktuell sind keine Transgender-Frauen bekannt, die aktiv auf der WTA-Tour sind.

Die Einführung solcher Tests hat bereits in anderen Sportarten, wie der Leichtathletik und im Boxen, für Diskussionen gesorgt.

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