
Europäischer Gerichtshof stärkt Meinungsfreiheit für FC Porto im Schiedsrichterstreit
KI-Zusammenfassung
Kritik und Beleidigungen gegenüber Fußballschiedsrichtern fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in einem Grundsatzurteil feststellte. Dennoch stellte das Gericht klar, dass der „Vorwurf der Korruption oder krimineller Handlungen“ zu weit gehe.
Hintergrund des Urteils sind Verfahren, die vom FC Porto angestrengt wurden, nachdem der Verein Sanktionen von portugiesischen Fußballbehörden und Gerichten erhalten hatte. Diese Sanktionen resultierten aus Vorwürfen gegen das Schiedsrichterwesen, insbesondere nach Spielen gegen den Rivalen Benfica Lissabon, in denen der FC Porto Korruption und Spielmanipulation anprangerte.
Der EGMR wies die meisten Vorwürfe zurück und erklärte: „Bloße Schiedsrichterfehler oder Unregelmäßigkeiten, selbst wenn sie zahlreich oder über einen längeren Zeitraum wiederholt auftreten, stellen für sich genommen keine ausreichenden Beweise für ein systematisches Fehlverhalten dar.“ Die Vorwürfe seien „spekulativ und ohne tatsächliche Grundlage“ erhoben worden.
In einem speziellen Fall entschied das Gericht jedoch zugunsten des FC Porto. Der Vereinsnewsletter Dragões Diário war 2019 für einen Artikel bestraft worden, in dem ein namentlich genannter Offizieller als „Schiedsrichter voller unhaltbarer Entscheidungen“ bezeichnet wurde. Der EGMR stufte dies als „akzeptable Fanrhetorik“ ein und stellte fest, dass solche kritischen Bemerkungen im Fußballkontext üblich seien.
Die Sanktionen gegen Dragões Diário wurden als Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention über die Meinungsfreiheit gewertet. Die portugiesischen Behörden müssen daher eine Geldstrafe von 15.300 Euro als Schadenersatz zurückzahlen und die Prozesskosten übernehmen.
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